Bekanntmachung – Bodenrichtwerte (Gemäß § 196 BauGB)

Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen – Stand 01.01.2022 gemäß § 196 BauGB

beschlossen.

Diese stehen unter der Internetseite http://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ oder auch unter

www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“,

„Bodenrichtwerte“) für jede/n kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Gemäß § 12 Abs. 2 BayGAV wird die Bodenrichtwertfeststellung hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Einsichtnahme:

Das Verzeichnis der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen für Goldbach und Unterafferbach können im Rathaus des Marktes Goldbach, Fachbereich 3 Planen und Bauen, Sachenhausen 19, 63773 Goldbach, in der Zeit vom 04.07.2022 – 05.08.2022 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.

Goldbach, den 23.06.2022

Sandra Rußmann

1.Bürgermeisterin


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