Bürgerversammlung in St. Christophorus

Liebe Goldbacherinnen und Goldbacher,

nach Art. 18 der bayerischen Gemeindeordnung hat der 1. Bürgermeister oder die 1. Bürgermeisterin die Pflicht, einmal im Jahr eine Bürgerversammlung durchzuführen. Für mich stellt diese Veranstaltung keine Pflicht dar – im Gegenteil – neben der Information über die laufenden Projekte in der Kommune freue ich mich auf einen regen Meinungs- und Interessensaustausch mit Ihnen. Traditionell findet die Bürgerversammlung in der „Siedlung“ im Herbst statt. Den gewohnten Turnus möchten wir nach den coronabedingten Ausfällen wiederaufleben lassen.
Gerne können Sie Ihre Anfragen und Fragen im Vorfeld schriftlich bei uns einreichen oder auch direkt in der Versammlung stellen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Somit ergeht herzliche Einladung zur Bürgerversammlung an alle Bürgerinnen und Bürger am

Donnerstag, den 06.10.2022 um 19.30 Uhr in St. Christopherus

  Ich freue mich auf jeden einzelnen von Ihnen!

Herzlichst
Ihre Bürgermeisterin
Sandra Rußmann


Alle News