Fahrradstraße

Die Lorenz-Heim-Straße ist eine Fahrradstraße

 

Die Lorenz-Heim-Straße ist eine Fahrradstraße.

Mit der entsprechenden Beschilderung des Verkehrszeichens Nr. 244 entlang des Teilstücks (siehe Bild) gelten gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Verkehrsregelungen:

Der beschilderte Straßenabschnitt wird vorrangig dem Radverkehr (Fahrradfahrer ab 12 Jahren) zur Verfügung gestellt. Fahrradfahrer dürfen in diesem Bereich auch nebeneinander fahren. Fahrradstraßen können zudem – wie im vorliegenden Fall – durch Zusatzzeichen auch für weitere Verkehrsarten freigegeben werden, z.B. um bebaute Grundstücke innerhalb der Straße zu erschließen. In der Lorenz-Heim-Str. ist die Fahrradstraße für den weiteren Verkehr freigegeben. Für den Fahrverkehr gilt wie in den Tempo-30-Zonen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Der Radverkehr darf nicht gefährdet und nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit (30km/h) weiter verringern und sich anpassen.

 

Mit Einrichtung der neuen Fahrradstraße wurde der oberhalb der Straße verlaufende Weg als reiner Gehweg (Zeichen 239) gewidmet. Die Nutzung des Gehwegs ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten – ausgenommen sind Rad fahrende Kinder bis 10 Jahren (Hinweis: Kinder bis 8 Jahren müssen den Gehweg nutzen).

 

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere Beachtung der geltenden Verkehrsregeln.


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