Infoveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform in Bayern

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, sodass mit entsprechenden Übergangsfristen eine deutschlandweite Reformierung der Grundsteuer erforderlich wurde.

Mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz vom 10.12.2021 wurde auch in Bayern die Grundsteuer reformiert.  Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks berechnet, sondern nach einem wertunabhängigen Flächenmodell.

Was diese Reform konkret bedeutet und was nun für Grundstückseigentümer*innen zu tun ist, darüber informiert eine gemeinsame Infoveranstaltung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie dem Finanzamt Aschaffenburg am

Montag, den 11. Juli 2022 ab 18 Uhr in der Stadthalle am Schloss.

Die Veranstaltung wird ebenfalls online übertragen („Livestream“). Der für die Teilnahme an der Online-Übertragung erforderliche Zugangslink wird vor Veranstaltungsbeginn von den Organisatoren veröffentlicht, z. B. direkt auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg.

Neben einem Vortrag des Finanzamtes wird es für die Grundstückseigentümer*innen auch die Möglichkeit geben, dass sie an eigens dafür vorgesehenen Frageinseln spezifische Fragen zu den für die Grundsteuerreform erforderlichen Grundsteuererklärungen stellen können. Einen Info-Stand zum Thema „ELSTER“ wird es vor Ort ebenfalls geben.


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