Vollsperrungen im Ortsgebiet zur Durchführung des diesjährigen Herbstmarktes

Nach der Zwangspause durch die CoronaPandemie findet der Goldbacher Herbstmarkt am 03.10.2022 nun wieder in gewohntem Umfang statt.
Hierzu werden die Hauptverbindungsstraßen in Goldbach sowie zahlreiche öffentliche Parkplätze entlang des Veranstaltungsgeländes ganztägig gesperrt. Für die Zeit der Veranstaltung werden die Hauptverkehrsstraßen für sämtlichen Verkehr voll gesperrt. Auch das Einund Ausfahren aus privaten Hofzufahrten/Tiefgaragen etc. auf öffentlichen Verkehrsgrund ist während der Veranstaltungszeit nicht gestattet. Die öffentlichen Parkplätze rund um das Rathaus, sowie entlang der Aschaffenburger Straße werden z.T. bereits einige Tage vor der Veranstaltung für Aufbaumaßnahmen im Rahmen der Veranstaltung gesperrt. Am 03.10.2022 sind u.a. auch die öffentlichen Parkbuchten entlang der Aschaffenburger Straße und der Hauptstraße gesperrt. Alle Einwohner – insbesondere die Anwohner der betroffenen Straßenzüge – werden gebeten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig (spätestens 03.10.2022 um 06:00 Uhr) von den mit Halteverbot belegten Parkplätzen und Fahrbahnen zu entfernen.
Im Einzelnen sind von den Sperrungen folgende Straßenabschnitte betroffen:
Vollsperrung:
Aschaffenburger Straße (ab Einmündung Eulenweg bis Einmündung Raiffeisenstraße)
Sachsenhausen
Hofgasse
Hauptstraße (ab Einmündung Aschaffenburger Staße. bis Einmündung Borngasse)
Teilsperrung (Verkehrsfreigabe für Anlieger möglich):
BayernstraßeWinkelstraße
Teilstück BahnhofstraßeTeilstück Mühlstraße
Teilstück Am SägewerkTeilstück Sandgraben
Teilstück SchulstraßeTeilstück Marienstraße
Teilstück AltmutterwegTeilstück Ludwigstraße

Die Gesamtsperrung der Hauptverbindungsstraßen erfolgt in der Zeit von 6.00 Uhr bis voraussichtlich 22.00 Uhr am 03.10.2022. Eine ÖPNVAnbindung des Hauptortes ist in dieser Zeit nicht möglich, da die Haltestellen entlang der Aschaffenburger Straße im Sperrbereich liegen. Alle Einwohner und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Ortskern am Veranstaltungstag großräumig zu umfahren. Das Veranstaltungsgelände ist fußläufig gut zu erreichen. Wo immer es geht, verzichten Sie an diesem Tag auf die Nutzung von Privatfahrzeugen.
Um einen reibungslosen Einsatz der Feuerwehr bzw. des Rettungsdienstes (auch im übrigen Ortsgebiet) zu gewährleisten, werden die umliegenden Hauptzufahrtswege zum Veranstaltungsgelände als Rettungsweg ausgewiesen und mit einem absoluten Halteverbot (VZ 283) beschildert. Hierdurch kann es zu einem besonders hohen Parkdruck im gesamten Ortsgebiet kommen, da die betroffenen Anwohner alternative Stellplätze aufsuchen müssen. Die ausgeschilderten Rettungswege werden durch den Zweckverband für Verkehrsüberwachung überprüft. Bei Verstößen werden entsprechende Verwarnungen ausgestellt.
Das angeordnete Halteverbot auf den öffentlichen Parkplätzen rund um das Rathaus gilt auch für Personen mit einer gemeindlichen Ausnahmegenehmigung, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Am Geisberg, Borngasse und Nebenborngasse“ ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung an diesem Tag nicht gilt.
Für Ihr Verständnis zu den umfangreichen Sperrmaßnahmen bedanken wir uns im Voraus ganz herzlich.


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