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Bolzplätze
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Grillplatz Goldbach

Nicht nur im heimischen Garten oder auf dem Balkon macht Grillen Spaß. Auch auf unseren gemeindlichen Grillplätzen in Goldbach und Unterafferbach kann herzhaft gebrutzelt werden. Auf beiden Grillplätzen können kleine aber auch größere Gruppen schöne Stunden miteinander verbringen:

 

Ausstattung:
Funktionsgebäude für ca. 100 Personen:

– Überdachter, nach einer Seite offener Feierraum (ca. 70m²) für ca. 10 Bierzeltgarnituren mit Lager (10m²)
-1 kombinierte Damen-/Behindertentoilette, 1 Herrentoilette
-Außenspüle am offenen Durchgang
-Beleuchtung, Steckdosen
-Aufhängung für Lichterketten

Grillstelle:

-Grillpavillon: offene Holzkonstruktion mit Dach und Rauchabzug, 5 m Durchmesser
-Feuerschalengrill mit Feuerplatte, 1m Durchmesser auf 0,80m Feuerschale mit Wok-Aufsatz und Grillrost, dreibeinig einbetoniert

Lakefleischplatz:

-6 m x 6 m große gepflasterte Fläche, Anlieferung Holz über Schotterrasen möglich

Außenanlage:

-Kleinkinderspielplatz mit großer Sandfläche Rutsche und Schaukel
-Bolzplatz
-große Rasenfläche zwischen Feierraum und Kinderspielplatz
-18 Parkplätze vor dem Gebäude
-1 E-Ladestation

Adresse:

Am Sportplatz 3, 63773 Goldbach (Nähe MSC-Gelände)

Gebühr:
Für die Überlassung des Grillplatzes fallen bei einer Nutzung am Wochenende (Fr.-So.) und an Feiertagen einmalige Gebühren in Höhe von 100,00 € und bei einer Nutzung unter der Woche (Mo.-Do.) 60,00 € an.

Die vorgenannten Gebühren gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zudem ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € pro Belegung zu zahlen. Diese wird nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes an den Antragsteller zurück überwiesen.

 Buchung:
– Terminanfrage im Bürger- und Ordnungsamt möglich (Telefon: 06021/5006-32 / -33 oder -34)
Buchungsvorlage direkt ausfüllen und an grillplatz@markt-goldbach.de senden.
– Abschluss Benutzungsvertrag und Einzahlung der Gebühr/Kaution spätestens innerhalb der nächsten 5 Werktage direkt im Bürger- und Ordnungsamt (eine Reservierung darüber hinaus ist leider nicht möglich!).
– Die Schlüssel für den Grillplatz können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürger- und Ordnungsamtes in der Woche der Belegung abgeholt werden.

Nutzungsbedingungen:
Das Angebot attraktiver Grillplätze kann der Markt Goldbach in Zukunft nur aufrechterhalten, soweit die Einrichtungen weiterhin pfleglich behandelt und nach der jeweiligen Nutzung sauber hinterlassen werden! 

Mit der Unterzeichnung des Benutzungsvertrags erklärt der Nutzer, die Benutzungsordnung für die gemeindlichen Grillplätze in Goldbach und Unterafferbach in der jeweils geltenden Fassung sowie die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben.

https://www.markt-goldbach.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

Kontakt:
Markt Goldbach
Bürger- und Ordnungsamt
Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach
Tel.: (06021) 5006-32 / -33 oder -34
Fax.: (06021) 5006-39

Buchungsvorlage Grillplatz
Grillplatz Unterafferbach

Nicht nur im heimischen Garten oder auf dem Balkon macht Grillen Spaß. Auch auf unseren gemeindlichen Grillplätzen in Goldbach und Unterafferbach kann herzhaft gebrutzelt werden. Auf beiden Grillplätzen können kleine aber auch größere Gruppen schöne Stunden miteinander verbringen:

-Großer Holzkohlegrill
-Überdachte Grillhütte mit Bänken und Tischen
-Wasserpumpe (kein Trinkwasser!)
-Parkplätze
-Toiletten (getrennte Damen-/Herren-WC)

 Adresse:

Sportplatzstraße, 63773 Goldbach/Unterafferbach (Nähe Vereinsheim FC Unterafferbach)

 Gebühr:

Für die Überlassung des Grillplatzes fallen bei einer Nutzung am Wochenende (Fr.-So.) und an Feiertagen einmalige Gebühren in Höhe von 55,00 € und bei einer Nutzung unter der Woche (Mo.-Do.) 35,00 € an.
Die vorgenannten Gebühren gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zudem ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € pro Belegung zu zahlen. Diese wird nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes an den Antragsteller zurück überwiesen

 Buchung:
– Terminanfrage im Bürger- und Ordnungsamt möglich (Telefon: 06021/5006-32 / -33 oder -34)
Buchungsvorlage direkt ausfüllen und an grillplatz@markt-goldbach.de
– Abschluss Benutzungsvertrag und Einzahlung der Gebühr/Kaution spätestens innerhalb der nächsten 5 Werktage direkt im Bürger- und Ordnungsamt (eine Reservierung darüber hinaus ist leider nicht möglich!).
– Die Schlüssel für den Grillplatz können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürger- und Ordnungsamtes in der Woche der Belegung abgeholt werden.

Nutzungsbedingungen:
Das Angebot attraktiver Grillplätze kann der Markt Goldbach in Zukunft nur aufrechterhalten, soweit die Einrichtungen weiterhin pfleglich behandelt und nach der jeweiligen Nutzung sauber hinterlassen werden! 

Mit der Unterzeichnung des Benutzungsvertrags erklärt der Nutzer, die Benutzungsordnung für die gemeindlichen Grillplätze in Goldbach und Unterafferbach in der jeweils geltenden Fassung sowie die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben.

https://www.markt-goldbach.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

Kontakt:
Markt Goldbach
Bürger- und Ordnungsamt
Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach
Tel.: (06021) 5006-32 / -33 oder -34
Fax.: (06021) 5006-39

Buchungsvorlage Grillplatz