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antragstellung fr die vereinspauschale 2026

14. Januar 2026

Antragstellung für die Vereinspauschale 2026

Vereinspauschale 2026

V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2026 mit sämtlichen Unterlagen – wie zum Beispiel den Übungsleiterlizenzen, gegebenenfalls einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen oder dem Freistellungsbescheid – mitsamt einer Unterschrift bis spätestens 2. März 2026 (Datum des Poststempels) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail oder online im Bayernportal möglich. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Alle Neuerungen und Informationen zu den Sportförderrichtlinien sowie die Antragsformulare finden sich auf www.landkreis-aschaffenburg.de/vereinspauschale. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter den Telefonnummern 06021 394-2316 und -2311 oder per E-Mail an Vereinspauschale@Lra-ab.bayern.de zur Verfügung.

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