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auslnder und integrationsbeirat

26. November 2025

Ausländer- und Integrationsbeirat

Am 1. November 2025 startete die dreimonatige Bewerbungsphase für den neuen Ausländer- und Integrationsbeirat des Landkreises Aschaffenburg (AIB), dessen erste Sitzung im kommenden Jahr stattfinden soll.

Landratsamt Aschaffenburg

Fachbereich 45

Ausländer- und Integrationsbeirat

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats

Herr Schwierz und Herr Heilmann

E-Mail: Auslaenderbeirat@Lra-ab.bayern.de Telefon: 06021 / 394 - 6455

Weitere Infos

www.landkreis-aschaffenburg.de/integrationsbeirat

Der Ausländer- und Integrationsbeirat hat die Aufgabe, die volle Teilhabe und die Chancengleichheit der Menschen mit Migrationshintergrund sowie das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Landkreis Aschaffenburg zu ermöglichen.

 

Warum sollte ich mich bewerben?

Sie unterstützen die Ziele des AIB und möchten sich auf kommunaler Ebene ehrenamtlich dafür engagieren? Dann ist das Ihre Chance!

Der Beirat kann beispielsweise Empfehlungen und Stel­lungnahmen an den Kreistag und die Kreisverwaltung abgeben.

 

Wer kann sich bewerben?

Für die Bewerbung als stimmberechtigtes Mitglied müssen Sie volljährig sein und Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1. August 2025 im Landkreis Aschaffen­burg haben.

Bewerbungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund sind möglich.

Die Mitglieder sollen u.a. Kompetenzen aus ihrem beruf­lichen, berufsbildenden, aber auch ehrenamtlichen und interkulturellen Engagement sowie ggf. aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte in die Gremien-Arbeit einbringen.

 

Wo kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind vom 1. November 2025 bis 31. Januar 2026 über das digitale Bewerbungsformular möglich:

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Bewerbung-Auslaender-Integrationsbeirat/

 

Wie geht’s weiter?

Ein Auswahlgremium wird die Bewerbungen anonymisiert sichten und nach einem festgelegten Punkteschema be­werten.

Die sieben Bewerberinnen und Bewerber mit der höchs­ten Punktzahl werden in den AIB berufen. Alle nicht in den Beirat aufgenommenen Bewerberinnen und Bewer­ber werden als Nachrückerinnen und Nachrücker berück­sichtigt.

Die Geschäftsstelle des AIB meldet sich nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens per E-Mail bei allen Bewerberinnen und Bewerbern.

Die erste Sitzung des neuen Ausländer- und Integrations­beirats soll dann nach der bayerischen Kommunalwahl (die im März 2026 stattfindet) abgehalten werden.

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