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belegung der kreiseigenen sporthallen durch vereine und gruppen

17. Juni 2025

Belegung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine und Gruppen

im Winterhalbjahr 2025/2026

Der Landkreis Aschaffenburg stellt im Rahmen der Sportförderung gegen Kostenersatz nach der Entgeltregelung folgende kreiseigene Sportstätten den sporttreibenden Vereinen und Gruppen im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung, sofern jeweils eine geeignete Aufsichtsperson eingeteilt werden kann:

 

  • Alzenau

Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule - 1 Sporthalle

Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung - 1 Sporthalle

Spessart-Gymnasium - 3 Sporthallen, 1 Gymnastikraum, 1 Allwetterplatz

  • Hösbach

Pestalozzi-Schule zur Lernförderung - 1 Sporthalle, 1 Allwetterplatz

Schul- und Sportzentrum - 1 Dreifachsporthalle (abteilbar), 1 Zweifachsporthalle (abteilbar), 2 Rasenspielfelder, 4 Allwetterplätze

  • Aschaffenburg

Staatl. Berufliches Schulzentrum - 1 Zweifachsporthalle (abteilbar)

 

Die Belegung der Sporthallen wird für das am 16. September 2025 beginnende Winterhalbjahr neu geregelt. Der Benutzungszeitraum endet am 27. März 2026.

 

Interessierte Vereine und Gruppen werden gebeten

bis spätestens 11. Juli 2025

ihre Belegungswünsche schriftlich dem Landratsamt Aschaffenburg (Postanschrift: Fachbereich 12.3, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg oder Fax: 06021 394-918 oder E-Mail: Sportstaettenvergabe@lra-ab.bayern.de) mitzuteilen. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden.

 

Der Antrag ist vom Hauptverein für alle Abteilungen zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:

1. Gewünschte Sporthalle mit Angabe der Schule

2. Gewünschter Wochentag und ersatzweiser Wochentag

3. Belegungszeit von ... bis ... Uhr

4. Sportart und Teilnehmerzahl

5. Teilnehmergruppen, z. B. Aktive, Schüler usw.

 

Der Wochenplan für das Winterhalbjahr 2025/2026 wird unter Vorbehalt zur Nutzung der Sportstätten erstellt.

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