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12. November 2025

eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger

Informationen zur eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

 

Bitte beachten Sie, dass die eIDKarte mit dem Online-Ausweis nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

 

Die eID-Karte kostet 37,00 EUR und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

 

Sie können die eID-Karte zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Marktes Goldbach beantragen.

 

Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Mit der Beantragung der eID-Karte erhalten Sie einen PIN-Brief mit für Sie wichtigen Informationen über Ihre eID-Karte und die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis).

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