Liebe Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer,
ab und an erreichen uns Meldungen aus der Bevölkerung, dass von Verkehrsteilnehmern die in einem verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regeln nicht beachtet werden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen und Unklarheiten möchten wir auf diesem Wege auf die in verkehrsberuhigten Bereichen geltenden Regeln und Besonderheiten aufmerksam machen.
- In einem verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt.
- Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die Verkehrsfläche in der gesamten Breite nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen im verkehrsberuhigten Bereich spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Sie müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Verkehrsfläche darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.
- In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
- In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen gestattet.
- Der aus dem verkehrsberuhigten Bereich hinausfahrende Verkehr ist immer wartepflichtig.
Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und fahren vorausschauend