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hohe waldbrandgefahr
30. April 2026
hohe Waldbrandgefahr
wichtige Informationen
Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg – Hinweise zur Vermeidung von Bränden
Aufgrund der seit geraumer Zeit ausgebliebenen Niederschläge ist die Gefahr von Wald- und Flächenbränden deutlich angestiegen und diese Gefahren sollten daher nicht unterschätzt werden.
Wegen der Trockenheit besteht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr und eine mittlere Feuergefahr für Grasland.
--> Bei Waldbrandgefahr sollten folgende Hinweise von allen Beteiligten beachtet werden:
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauen Ortsangaben sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Parken Sie Ihren Pkw nicht auf trockenem Gras, da sich das ausgetrocknete Gras am heißen Katalysator entzünden kann.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
• Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
• Unabhängig von einer bestehenden Waldbrandgefahr darf im Wald oder in Waldnähe bis 100 Meter kein offenes Feuer entzündet werden. Ferner darf im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.
--> Für Feuerstätten im Freien ist im Übrigen folgendes zu beachten:
• Feuerstätten im Freien müssen mindestens 5 Meter von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen entfernt sein. Der Mindestabstand zu sonstigen brennbaren Stoffen beträgt 5 Meter. Ferner muss die Feuerstätte mindestens 25 Meter von leicht entzündbaren Stoffen entfernt sein.
• Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
• Für den Betrieb von Grillgeräten, Heizpilzen, Lufterhitzern und vergleichbaren Feuerstätten sind allerdings die vom Hersteller angegebenen Abstände zu brennbaren Stoffen maßgeblich.
• Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden; das Feuer ist zu löschen.
• Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
--> Beim Grillen mit offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle und ähnlichem wird die Beachtung folgender Sicherheitsmaßnahmen angeraten:
• Im unmittelbaren Umfeld des Grills sollten sich kein leicht entzündlicher Bewuchs und auch keine entzündlichen Stoffe/Gegenstände befinden.
• Der Grill ist auf befestigten und nicht brennbaren Flächen aufzustellen.
• Ein Funkenflug ist zu vermeiden.
• Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden; das Feuer ist in diesen Fällen unverzüglich zu löschen.
• Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte vollständig erloschen sein.
• Geeignete Löschmittel (z. B. angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer oder Feuerlöscher) sollten im Umfeld des Grills oder der Feuerstätte bereitgehalten werden.
Bei Beachtung dieser Hinweise steht einem erholsamen und entspannten Aufenthalt in der Natur nichts im Weg.
Für Ihre Mithilfe und Unterstützung bereits herzlichen Dank.
