Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite
https://www.grundsteuer.bayern.de/.
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nderungen grundsteuer
04. Februar 2026
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite
https://www.grundsteuer.bayern.de/.
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung hat jeder Grundbesitzer einen Bescheid über den neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag – gültig ab 01.01.2025 - erhalten. Dieser Bescheid wurde vom Finanzamt erlassen und verschickt. Die Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach Größe und Nutzung des Grundbesitzes. Bemessungsgrundlage waren die Besitzverhältnisse zum Stichtag 01.01.2022.
Ändert sich nach dem Stichtag etwas am Grundbesitz (u.a. Fläche oder Nutzung), so ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen unaufgefordert anzuzeigen.
Wie können Änderungen angezeigt werden?
Änderungen können über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt5) angezeigt werden. Den Vordruck, sowie eine Ausfüllanleitung finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de , unter www.elster.de oder in Papierform beim Finanzamt.
Nach Abgabe der Änderungsanzeige wird das Finanzamt überprüfen, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert und ggf. einen neuen Bescheid erlassen. Der zuständigen Kommune wird automatisch die neue Bemessungsgrundlage mitgeteilt. Daraufhin wird Ihnen die Kommune einen Grundsteuerbescheid zukommen lassen, in dem angegeben ist, wie viel Grundsteuer künftig zu zahlen ist.
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